Zukünftige Herausforderungen

Für die nahe Zukunft zeichnen sich folgende Handlungsfelder ab:

  • Klimaschutz und Klimaanpassung: Klimaschutz und -anpassung sind im Stadtumbau von Anfang an thematisiert worden. Auch der Gesetzgeber hat u.a. mit der Novelle des BauGB im Jahr 2011 diese Themen stärker in den Fokus gerückt. Insofern sind die Handlungsbedarfe nicht erst mit der Fridays for Future-Bewegung oder den Starkregenereignissen der jüngsten Vergangenheit ins Blickfeld geraten. Es zeigt sich aber, dass Klimaschutz und -anpassung an Bedeutung noch stärker gewonnen haben.
  • Mobilität: Einhergehend mit dem Thema Klimaschutz ist auch eine ökologische Verkehrswende von großer Wichtigkeit. Mit dem Stadtumbau können die wesentlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, d.h. Umbau von öffentlichen Straßen und Plätzen, Ausbau der Verkehrsflächen für Fußgänger und Radfahrer, Einrichtung eines Vorrangs für den Umweltverbund etc.
  • Digitalisierung: Digitalisierung ist Fluch und Segen zugleich. Während online-Einkauf den Städtebau auf die Probe stellt, ist Homeoffice aufgrund der eingesparten Wege eher als Vorteil einzuschätzen. Die genauen Auswirkungen der Digitalisierung auf die Stadtentwicklung sind derzeit kaum zu bewerten. Die Digitalisierung schreitet aber voran und der Stadtumbau muss vorbereitet sein.
  • Gleichzeitigkeit von Wachstum und Schrumpfung: Groß- und kleinräumig weisen Bevölkerungsprognosen z.T. gegensätzliche Ergebnisse auf. Wachsen und Schrumpfen liegen manchmal nur einen Häuserblock entfernt. Für die Stadtentwicklung bedeutet dies, dass stark nachgefragte Quartiere manchmal direkt neben Quartieren liegen, die deutliche Einwohnerverluste verzeichnen.

Einige dieser Herausforderungen kann evtl. durch die Anwendung des besonderen Städtebaurechts begegnet werden. Das Stadtumbaunetzwerk NRW hat auch in der Vergangenheit ein besonderes Augenmerk auf das Themenfeld „Verfahren und Instrumente“ gelegt. Dies vor dem Hintergrund, dass sich manche Stadtumbau-Aufgaben nicht mit kooperativen Verfahren lösen lassen. Deshalb soll die Anwendungskompetenz der Kommunen gestärkt werden, damit die bestehenden Verfahren situationsgerecht wieder eingesetzt werden können.