Im Herbst hat das Stadtumbaunetzwerk NRW zwei Veranstaltungen durchgeführt:

  • September 2021 – 45-Minuten-Austausch zur Vorbereitenden Untersuchung: Verschiedene Netzwerkkommunen überlegen derzeit die Vorbereitung einer Sanierungsmaßnahme gem. §§136 ff. BauGB. Da die Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme mit einem hohen finanziellen und personellen Aufwand für die Kommunen verbunden ist, bedarf es einer umfassenden Vorbereitung und Planung. Im Zusammenhang mit der erforderlichen Vorbereitenden Untersuchung (VU) beschäftigen die Kommunen diverse Fragen, u.a. welche Kosten für eine VU einzuplanen sind, wie detailliert der Gebäudebestand zu bewerten ist oder wie eine Beteiligung so zu konzipieren ist, dass eine spätere Prüfung keine Fehler im Verfahren beanstandet. Auch die Erarbeitung von Sanierungszielen für ein rechtssicheres und durchsetzungsfähiges Verfahren wurde thematisiert. Die Städte Remscheid und Dortmund haben über ihre aktuellen Erfahrungen mit VUs berichtet und damit viele Fragen der teilnehmenden 11 Kommunen behandeln können.
  • Oktober 2021 – Veranstaltung „Erfahrungen und Umgang mit dem Einsatz Städtebaulicher Gebote“: Anhand von Erfahrungsberichten wurden die Grenzen der kooperativen Stadtentwicklung und die Notwendigkeit der Anwendung städtebaulicher Gebote für eine erfolgreiche Stadtentwicklung ausgelotet. Frau Stefanie Hanke vom Difu erläuterte Ergebnisse einer bundesweiten Studie zum § 176 „Baugebot“. Frau Dr. Katja Hendricks von der Stadt Dortmund berichtete über die Erfahrungen der Stadt mit § 177 „Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot“ und Herr Mario Hofmann von der Stadt Gelsenkirchen stellte ein Fallbeispiel zum § 179 „Rückbau- und Entsiegelungsgebot“ vor. Die anschließende Diskussion wurde fachlich reflektiert durch Frau Dr. Anja Baars von der Kanzlei Walter Hoppenberg Rechtsanwälte. Abgerundet wurde die Veranstaltung, an der 140 Personen aus dem Kreis des Stadtumbaunetzwerks sowie des Forum Baulandmanagements teilgenommen haben, durch eine Darstellung des neuen Instruments „Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung“ nach § 176a BauGB durch Herrn Prof. Theo Kötter von der Universität Bonn – Institut für Geodäsie und Geoinformation, Professur Städtebau und Bodenordnung.