8. und 9. Juni 2020: Die Einbindung privater Akteure in die Stadtplanung und -entwicklung ist inzwischen eher der Regelfall als die Ausnahme. Als klassische Instrumente zur Kooperation gelten der städtebauliche Vertrag sowie der vorhabenbezogene Bebauungsplan. Während kaum noch ein Bebauungsplanverfahren ohne städtebaulichen Vertrag auskommt, erfreut sich auch der vorhabenbezogene Bebauungsplan immer größerer Beliebtheit. Mit seiner Hilfe lassen sich nicht nur passgenaue Festsetzungen zum Vorhaben treffen, sondern auch die Vorhabenumsetzung wird direkt in einem dem Instrument immanenten Durchführungsvertrag geregelt. Diese Tagung des Berliner Instituts für Städtebau, die am 8. und 9. Juni 2020 in Berlin stattfinden wird, zeigt die Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen beider Instrumente auf, um eine rechtssichere Anwendung zu ermöglichen. Ausführlichere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie hier.