Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat hat in der vergangenen Woche die Verwaltungsvereinbarungen zur Städtebauförderung und zum Investitionspakt unterzeichnet. Die Verwaltungsabkommen treten in Kraft, sobald alle Bundesländer gegengezeichnet haben. Für das Programm „Stadtumbau“ zur Anpassung an den demographischen und strukturellen Wandel sind in den alten Bundesländern 120 Mio. Euro und in den neuen Bundesländern 140 Mio. Euro eingeplant. Die Förderung 2018 ist gekennzeichnet durch verbesserte Konditionen in der Umsetzung für die Länder sowie die Städte und Gemeinden: Die Flexibilität zwischen den Programmen der Städtebauförderung wurde auf 30 Prozent erhöht und zugleich wurde die Gewährleistung der Bundesmittel um ein Jahr verlängert, so dass den Kommunen ein verlängerter Umsetzungszeitraum zur Verfügung steht. Weitere Informationen zur aktuellen Verwaltungsvereinbarung für das Förderjahr 2018 finden Sie hier.