Das Landeskabinett hat die Grundlage dafür gelegt, dass die durch die Corona-Pandemie belasteten Kommunen Finanzschäden separat in den Haushalten ausweisen und damit die Haushalte genehmigungsfähig bleiben. „Damit können wir eine erneute finanzielle Schieflage unserer Kommunen wie nach der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 abmildern und deren Handlungsfähigkeit auch perspektivisch sichern“, erläutert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung [MHKBG NRW]. Mit dem vorliegenden Entwurf werden weitere Punkte des vom Landeskabinett am 31. März 2020 beschlossenen Kommunalschutz-Paketes umgesetzt. Zudem wird die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und weiterer Fachverbände eingeleitet. Anschließend werden die Maßnahmen im Landtag beraten. Ein weiterer Punkt des Entwurfs ist die Auszahlung von Sonderhilfen an Stärkungspaktkommunen in Höhe von insgesamt 342 Millionen Euro in den Jahren 2020 und 2021. Damit wird die Handlungsfähigkeit von über 60 am Stärkungspakt teilnehmenden Städten und Gemeinden gestärkt. Ausführlichere Informationen zu diesen Vorhaben und den entsprechenden Gesetzestext finden Sie hier.