Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat [BMI] und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit [BMU] den Entwurf für ein Planungssicherstellungsgesetz beschlossen. BMI und BMU wollen mit dieser Initiative sicherstellen, dass eine Vielzahl wichtiger Vorhaben wegen der Corona-Pandemie nicht ins Stocken geraten oder gar scheitern. Anderenfalls würde sich die Umsetzung wichtiger privater und öffentlicher Investitionen verzögern, unter anderem im Bereich des Wohnungsbaus, des Klimaschutzes sowie der Energie- und Verkehrswende. Die ortsübliche oder öffentliche Bekanntmachung von Vorhaben oder die Auslegung von Plänen soll weitgehend über das Internet erfolgen können. Daneben bleibt jedoch eine Veröffentlichung der wesentlichen Unterlagen und Entscheidungen sowie die Wahrnehmung von Verfahrensrechten im klassischen, analogen Sinn erhalten, um niemanden von Beteiligungsmöglichkeiten auszuschließen. Ausführliche Informationen zu diesem Gesetzesvorhaben und den Entwurf des Gesetzestextes finden Sie hier.