22.11.2019: Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme ist ein Instrumentarium des besonderen Städtebaurechts. Sie beinhaltet Eingriffsrechte für Kommunen, die weit über die des allgemeinen Städtebaurechts hinausgehen und so den Kommunen erlauben, ihre Sanierungsziele für das betroffene Quartier im Sinne des Allgemeinwohls zielgerichtet und zügig umzusetzen. Zudem können damit zusätzliche Investitionsanreize ermöglicht werden, wie etwa steuerliche Abschreibungen bei Gebäudemodernisierungen für private Eigentümer. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen [MHKBG NRW] möchte auf die Möglichkeiten und Vorteile des bewährten Instrumentariums des besonderen Städtebaurechts bei der Durchführung von Stadterneuerungs- und Stadtumbaumaßnahmen hinweisen. Aus diesem Grund wurde Ende letzten Jahres ein Arbeitskreis gebildet, in dem Vertreter aus nordrhein-westfälischen Kommunen und des Bauministeriums sowie unabhängige Experten die Anwendung des sanierungsrechtlichen Instrumentariums diskutiert haben. Darüber hinaus wurde die Erstellung einer Arbeitshilfe in Auftrag gegeben, die im Rahmen dieser Veranstaltung vorgestellt wird. Weitere Informationen zu dieser Fachtagung haben wir hier zum Download für Sie bereitgestellt.