Bund und Länder haben gemeinsam eine neue Struktur der Städtebauförderung ab 2020 erarbeitet: In drei [statt bisher sechs] konzentrierten Förderprogrammen zur Städtebauförderung stehen insgesamt 790 Mio. Euro zur Verfügung. Neu hinzugekommen ist neben der Fördervoraussetzung Klimawandel/Klimaanpassung einschließlich Stadtgrün auch die Möglichkeit stärkerer interkommunaler Kooperationen. Für das Förderjahr 2020 stehen folgende städtebaulichen Bund-Länder-Programme zur Verfügung: „Lebendige Zentren“ zur Förderung der Innenentwicklung und historischer Stadtkerne [300 Millionen Euro], „Sozialer Zusammenhalt“ zur Förderung des Zusammenlebens in den Quartieren [200 Millionen Euro], „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ zur Anpassung an den demographischen und strukturellen Wandel sowie zur Gestaltung lebenswerter Quartiere [290 Millionen Euro] und „Investitionspakt soziale Integration im Quartier“ [200 Millionen Euro]. Die Verwaltungsabkommen treten in Kraft, sobald alle Bundesländer gegengezeichnet haben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.